Mit dem Oberbegriff Fische (Pisces) bezeichnet man die Überklasse von wechselwarmen und fast ausschließlich im Wasser lebende Wirbeltiere.
Im öffentlichen Recht regelt das „Fischereirecht“ jene Rechtsvorschriften, welche den Umfang und die Ausübung der Seefischerei sowie der Binnenfischerei betreffen. Während die Hochsee- und Küstenfischerei bundesgesetzlich durch das „Seefischereigesetz“ geregelt… weiterlesen →