Jahresfischereischein

In Deutschland wird ein Angelberechtigungsnachweis, den man auch Fischereischein nennt, benötigt. Dieses amtliche Dokument erhält der Angler wenn er die Sportfischer-Prüfung bestanden und eine Gebühr gezahlt hat. Somit hat er Inhaber des Jahresfischereischeines die grundsätzliche Erlaubnis zum Fischfang. Erst wenn man den Fischereischein besitzt kann man auch Erlaubnisscheine bzw. Angelscheine zum Fischen in bestimmten Gewässern beantragen und bekommen.

Für die deutschen Küsten und einige Gewässerabschnitte wie zum Beispiel Unterläufe von norddeutschen Flüssen reicht aber der Fischereischein als Angelberechtigung aus.