Alles, was man zum Angeln braucht, ist etwas Freizeit, eine Angelrute, Schnur, Angelhaken und Köder. Über eine Million Angler sind in
Deutschland in Vereinen bzw. Verbänden organisiert und um etwa 800.000 ha deutscher Binnengewässer versammelt. "Angel-Sport-Fischen" bietet einen
Überblick für Fachbegriffe, Anglerlatein und Artenvielfalt.
Unsere Empfehlung: Falls einmal größere "Bauarbeiten" an Ihrer Angelausrüstung anstehen,
empfiehlt sich oft ein besonders geeigneter Akkuschrauber.
Die sogenannte "Fischerei" ist weltweit eine der ältesten uns bekannten Erwerbszweige. Sie umfasst im Wesentlichen den Fang von Fischen, Krebs- und Weichtieren aus jedwedem Gewässer und auch die Gewinnung von Algen, Schwämmen, Moosen und auch Naturperlen fallen unter den Begriff der "Fischerei". Der Walfang wird jedoch im Fischereirecht implizit ausgenommen.
Man unterscheidet die kleine und große Hochseefischerei, die Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei einschliesslich der sogenannten Teichwirtschaft (Fischzucht). Zur Regulierung und Sicherung der Fanggründe und um einer Überfischung der Gewässer vorzubeugen gibt es eine ganze Anzahl von Gesetzen welche im Fischereirecht postulierte sind. Auch internationale Abkommen sind heute wichtiger globaler Bestandteil der Fischereiwirtschaft, welche sich in zunehmendem Maße das Bemühen um eine ökologisch orientierte Fischerei auf die Fahne schreibt.